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Wer darf zu uns in den Kindergarten kommen?

In unseren Schulkindergarten können Kinder ab dem vollendeten 2. Lebensjahr bis zum Eintritt in die Schule aufgenommen werden, die einen besonders hohen sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich der körperlichen und motorischen Entwicklung haben.

 

Wenn das Recht auf Bildung und Erziehung in einer Kindertageseinrichtung - auch mit begleitenden Hilfen - nicht eingelöst werden kann, treten wir ein.

 

Im unserem Blickfeld stehen dabei die Förderung der Bewegungsentwicklung, die Erweiterung der Selbstständigkeit, der Aufbau grundlegender Denkstrukturen, die Entwicklung der Sinne und Kommunikationsmöglichkeiten sowie das Erleben von Gemeinschaft in der Gruppe.

 

Die Aufnahme erfolgt nur auf Wunsch der Eltern/ Erziehungsberechtigten und kann in der Regel nur zum neuen Schuljahr erfolgen, sofern freie Kapazitäten vorhanden sind.

 

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann melden Sie sich gerne bei uns.

 

Gemeinsam suchen wir nach der besten Möglichkeit, um Sie und Ihr Kind einen Schritt voranzubringen.

Haben Sie Fragen oder wünschen ein Beratungsgespräch? Dann rufen Sie uns gerne an oder nutzen das Kontaktformular. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.