Fahrdienst
Seit dem 01.01.2026 entfällt die bisherige Kostenanteilsbefreiung der Kinder in Schulkindergärten mit Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung. Dies bedeutet, dass alle Kinder bzw. deren Eltern den in der Satzung festgelegten Kostenanteil an den Beförderungskosten zu entrichten haben.
Der monatliche Kostenanteil an den Schülerbeförderungskosten - beträgt ab dem 01.01.2026 49,10 Euro monatlich.








